Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
In der aktuellen Debatte über die Präsenz öffentlich-rechtliche Anbieter im Internet geht es vor allem um die (viel zu restriktiven) Rahmenbedingungen des gesetzlichen Telemedienauftrags. Die Diskussion verläuft dabei ungefähr so:
Beitragszahlende: Warum sind öffentlich-rechtliche Inhalte nur so kurz im Internet verfügbar? Schließlich haben wir sie schon bezahlt!
ARD, ZDF & Co: Wir würden ja, die Politik lässt uns leider keine andere Wahl. Wir müssen löschen und dürfen auch sonst fast nix!
Presseverlegerlobby: Und das ist auch gut so, kein Fußbreit den Öffentlich-rechtlichen Im Netz!!1!
Politik so: Okay, vielleicht schaffen wir die 7‑Tages-Frist ab. Aber keine Sorge, liebe Verlage, das ändert fast nix und „presseähnliche Angebote“ darf es weiterhin keine geben.
Auf Grund der immer noch großen, publizistischen Blockademacht der Presseverlage dürfte sich an dieser festgefahrenen Situation auf Perspektive nichts Grundlegendes ändern. Vor allem der versprochene Wegfall der 7‑Tagesfrist ist eine eher kosmetische Korrektur, wodurch sich in der Praxis jedoch kaum etwas ändert. Entscheidend für ein längeres Bereitstellen von Inhalten sind vor allem die dafür notwendigen Rechte. Und für diese fehlt bei stagnierenden und damit real sinkenden Beitragseinnahmen das Geld.
Dinge, die ARD, ZDF & Co tun dürften, aber nicht tun
Dennoch bzw. genau wegen des Patts auf politischer Ebene wäre es ein Fehler der öffentlich-rechtlichen Anbieter, mit weiteren Digitalisierungsschritten bis auf eine Gesetzesänderung zu warten, die vielleicht nie kommen wird. Im folgenden deshalb eine Liste mit Dingen, die ARD, ZDF und Co im Netz auch ohne neues Gesetz tun könnten, bislang aber (noch) nicht tun. Wenn man so will, meine persönliche Wunschliste ans öffentlich-rechtliche Christkind:
- Open-Source-Kooperation bei Mediathekentwicklung: „Die Mediatheken von ARD und ZDF: Ein Horrortrip“, so lautet der Titel einer lesenswerten Analyse von Stefan Stuckmann für Übermedien. Was aber auch kaum verwunderlich ist in einer Welt, in der Anbieter wie Netflix den Standard setzen, die Inhaltsdiversität öffentlich-rechtlicher Angebote hoch ist und die einzelnen Anstalten gleichzeitig bei der Mediathekenentwicklung nicht miteinander kooperieren. Das ZDF und jede einzelne ARD-Anstalt entwickeln ihre Mediatheken in Eigenregie. Das ist nicht nur eine Verschwendung, es führt auch zu vielen verschiedenen, letztlich im Durchschnitt schlechteren Angeboten. Warum die Mediatheksoftware nicht gemeinsam auf Open-Source-Basis entwickeln? Damit wäre sichergestellt, dass keine einzelne Anstalt die Entwicklung kontrolliert, gleichzeitig könnte man arbeitsteilig vorgehen.
- Personalisierung bei Mediatheken: Die Kooperation bei der Mediathekenentwicklung könnte dann nämlich die Basis für Personalisierungen á la Netflix sein – natürlich unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Besonderheiten in Sachen Datenschutz und Auftrag. In der ZDF-Mediathek gibt es bereits die Möglichkeit, sich einzuloggen. Die Folgen für das Nutzungserlebnis sind bislang aber kaum wahrnehmbar. Dabei wäre über ein Login-System sogar denkbar, auch altersbeschränkte Angebote rund um die Uhr anzubieten. Oder einen Zugriff auf öffentlich-rechtliche Inhalte im Urlaub in anderen Ländern. Die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Änderungen sind zwar nicht trivial, können bei der zuvor beschriebenen Kooperation in der Entwicklung auf mehreren Schultern verteilt werden.
- Open Data and Transparenzoffensive: Öffentlich-rechtliche Anbieter sind an anderen Maßstäben zu messen, als ihre privaten Mitbewerber. Alleine schon auf Grund ihrer Beitragsfinanzierung sollte maximale Transparenz und offener Zugang zu Daten selbstverständlich sein. Das gilt für sendungsbezogene (Meta-)Daten (z.B. Titel, Beschreibungen, URLs, Quoten, etc.) genauso wie für senderbezogene Daten (z.B. Mittelverwendung nach Genre, Sendungsart, Auskunft über Produktions- und Lizenzverträge, etc.). Bis heute gibt es jedoch kein Portal für öffentlich-rechtliche Rundfunkdaten auf Basis der vielzitierten Open-Data-Prinzipien, obwohl die Zeit dafür mehr als reif wäre.
- Weniger Geoblocking: Ähnliches wie für den Bereitstellungszeitraum in den Mediatheken gilt auch für Geoblocking: Allzu oft werden Sendungen online nicht wegen gesetzlichen Beschränkungen, sondern wegen fehlenden Rechten zur grenzüberschreitenden Verbreitung geblockt. Leider wird jedoch oft auch dann geblockt, wenn die Rechte vorhanden wären, einfach weil es einfacher zu managen ist. Als jemand, der vor allem aus dem österreichischen Ausland auf Mediathekeninhalte zugreift, durfte ich das beispielsweise bei Live-Übertragungen der Bundestagsdebatte zu #EhefürAlle sowie beim Jamaika-Aus mit- bzw. die Streams nicht erleben. Beim Jamaika-Aus wurde der Live-Stream bei Phoenix geogeblockt, bei N‑TV war er zu sehen.
- Creative Commons für Eigenproduktionen ohne Fremdmaterial: Ein wiederkehrendes Thema in dieser Serie ist die Frage, warum eigenproduzierte Inhalte ohne Fremdmaterial und GEMA-Musik nicht unter offener, Wikipedia-kompatibler Lizenz veröffentlicht werden. Auch das wäre ein Alleinstellungsmerkmal öffentlich-rechtlicher Anbieter und würde über die freie Enzyklopädie helfen, neue Zielgruppen mit öffentlich-rechtlichen Angeboten zu erreichen.
Natürlich gäbe es noch viele weitere Punkte, aber ich möchte dem öffentlich-rechtlichen Christkind ja auch nicht zuviel zumuten. Weitere Leserinnen- und Leserwünsche in den Kommentaren wären aber schön. Und idealerweise vor allem solche Dinge, die öffentlich-rechtliche Anbieter auch ohne gesetzliche Änderungen selbst erledigen können.
